Recht Der Verpflichtungen

Das Obligationenrecht ist einer der Hauptrechtsbereiche, die unsere Kanzlei seit ihrer Gründung kontinuierlich praktiziert. Die Themen, die wir im Umfang des türkischen Obligationenrechts betreuen:

  • Vorbereitung von Mietverträgen und Streitigkeiten aus Mietverhältnissen
  • Vorbereitung von Verträgen aus dem Recht der Verpflichtungen
  • Beratungsleistungen im Umfang des türkischen Obligationenrechts
  • Beilegung von Streitigkeiten aus Torten und Fällen, die sich aus dieser Angelegenheit ergeben
  • Fälle von ungerechtfertigter Bereicherung
  • Fälle aus Handel und Handel
  • Entschädigung von Vermögens- und Immateriellen Verlusten
  • Fälle und Vollstreckungsverfahren aus Garantieverträgen
  • Fälle aus kollusiven Transaktionen
  • Fälle und Transaktionen bei Vertragserfüllungen
  • Transaktionen bei Abtretungen von Forderungen
  • Fälle von Fahrzeugwertverlusten

Drucken