Recht Der Verpflichtungen
Das Obligationenrecht ist einer der Hauptrechtsbereiche, die unsere Kanzlei seit ihrer Gründung kontinuierlich praktiziert. Die Themen, die wir im Umfang des türkischen Obligationenrechts betreuen:
- Vorbereitung von Mietverträgen und Streitigkeiten aus Mietverhältnissen
- Vorbereitung von Verträgen aus dem Recht der Verpflichtungen
- Beratungsleistungen im Umfang des türkischen Obligationenrechts
- Beilegung von Streitigkeiten aus Torten und Fällen, die sich aus dieser Angelegenheit ergeben
- Fälle von ungerechtfertigter Bereicherung
- Fälle aus Handel und Handel
- Entschädigung von Vermögens- und Immateriellen Verlusten
- Fälle und Vollstreckungsverfahren aus Garantieverträgen
- Fälle aus kollusiven Transaktionen
- Fälle und Transaktionen bei Vertragserfüllungen
- Transaktionen bei Abtretungen von Forderungen
- Fälle von Fahrzeugwertverlusten